Freitag, 3. Mai 2013

Bankgeheimnis: Ein Messer ist noch lange keine Mordwaffe

Man kann es fast nicht mehr hören, dieses „Bankgeheimnis“. Überall und immer wird von diesem „Ding“ gesprochen. Doch was zum Geier ist das überhaupt? Und wieso sind denn plötzlich alle so empört ob unserer Gesetzgebung? Ein Versuch der Klärung.


Was man grundlegend Wissen muss

Zwei Dinge, die wir im Voraus klären müssen: Zum einen die Frage, was denn das Bankgeheimnis überhaupt ist und zweitens den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Erstens: Das Bankgeheimnis wurde 1930 in die Schweizer Gesetzgebung aufgenommen. Es ist mit der Schweigepflicht für Ärzte und Rechtsanwälte zu vergleichen - einfach für Bankangestellte. Diese werden nämlich dazu verpflichtet, Informationen, die sie in Bankgeschäften erfahren, nicht an Dritte weiterzugeben. Praktisch jedes Land besitzt eine Art Bankgeheimnis, nur halt in unterschiedlicher Form.

Zweitens: Steuerhinterziehung ist nicht dasselbe wie Steuerbetrug. Wer Steuern hinterzieht, der gibt auf seiner Steuererklärung nicht alle seine Einkommens- und Vermögensteile an. Zum Beispiel verheimlicht er dem Steueramt sein Konto bei der UBS. Er gibt also zu wenig Vermögen an und bezahlt deshalb auch weniger Vermögenssteuern. Im Unterschied zu den meisten unserer Nachbarstaaten wird dieses Vorgehen in der Schweiz nicht strafrechtlich verfolgt. Es ist zwar nicht legal, wer auffliegt, bezahlt eine Nachsteuer und Busse, wird aber weiter nicht strafbar. 

Davon unterscheidet sich der Steuerbetrug, der sehr wohl strafrechtlich verfolgt wird. Steuerbetrug wäre zum Beispiel, wenn jemand bewusst eine Bilanz- oder Erfolgsrechnung oder einen Lohnausweis fälscht, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Das Problem: Schweizer Banken dürfen ausschliesslich Daten an Behörden weitergeben, wenn ein Zusammenhang zu einer strafbaren Tat nachgewiesen werden kann. Sprich wenn es um Terrorfinanzierung, Geldwäscherei oder eben auch Steuerbetrug geht. Klopft die Steuerbehörde wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung an, darf die Bank keine Auskunft geben, weil dies in der Schweiz eben nicht strafbar ist.

Was stört die anderen an unserem Bankgeheimnis?

Da das Schweizer Bankgeheimnis nicht nur für uns, sondern auch für ausländische Kunden gilt, gibt die Schweiz natürlich auch keine Bankdaten an ausländische Behörden weiter. Einige nutzen dies, um in ihrem Heimatland Steuern zu hinterziehen. 

Allein den USA gehen durch Steuerflüchtige pro Jahr rund 100 Milliarden Dollar (!!) an Steuereinahmen verloren. Ähnliche Beträge schätzt man für Deutschland oder Frankreich. 

Weiter wird uns vorgeworfen, mit dem Bankgeheimnis die moralisch verwerfliche Handlung des Steuerhinterziehens gutzuheissen, ja gar zu fördern. 

Zum einen also der wirtschaftliche Aspekt durch Steuerausfälle in den jeweiligen Ländern, und anderseits die Frage nach der Moral.

Warum funktioniert das System in der Schweiz?

Wenn doch jeder beinahe beliebig Steuern hinterziehen kann, warum funktioniert das System in der Schweiz denn trotzdem?

Die Antwort lautet: Vertrauen und Steuerehrlichkeit. Der Schweizer Staat geht grundsätzlich davon aus, dass seine Bürger nach bestem Wissen und Gewissen Steuern bezahlen. Je mehr Vertrauen der Bürger vom Staat erhält, desto höher ist seine Steuermoral. Und je höher diese Steuermoral, desto höher sind die Steuereinahmen für den Staat. So einfach ist das. 

Solange die Gegenleistung des Staates stimmt, bezahlt man auch „gerne“ Steuern. Dies sind beispielsweise ein funktionierender Rechtsstaat, eine intakte Infrastruktur, ein hochstehendes Bildungsangebot usw. Auf diese Leistungen des Staates hat man in der Schweiz mit zahlreichen Abstimmungen direkten Einfluss.

Grundlage dieses Vertrauens ist also die direkte Demokratie.

Was kann nun die Schweiz den Vorwürfen entgegenhalten?

Vorwurf 1: Wirtschaftlicher Schaden für die betroffenen Länder

Wie sagt man so schön: Ein Messer ist ein Messer. Man könnte es zum Brotschneiden verwenden. Man könnte es aber auch als Mordwaffe benutzen. Wie man es verwendet, ist Sache des Anwenders.

So ist auch das Schweizer Bankgeheimnis kein „Steuerhinterziehungsgesetz“ per se. Staaten wie Deutschland würden sich lieber einmal fragen, warum ihnen denn die Steuerzahler "davonlaufen". Die werden schon ihre Gründe haben, warum sie dem Staat ihr Geld nicht mehr geben wollen. 

Weiter muss man sich vom Gedanken lösen, dass die Schweiz die einzige Steueroase der Welt sei. Manchmal könnte man meinen, das ganze Wohl von Deutschland oder der USA hänge von den in der Schweiz gelagerten Vermögen ab. Eins ist aber klar: Würde das Schweizer Bankgeheimnis aufgelöst, es stünden zig Staaten bereit, die die abwandernden Steuerflüchtlinge mit Handkuss bei sich aufnehmen würden. Man denke nur an die zahlreichen Karibikstaaten mit ihren abenteuerlichen Steuergesetzen oder Singapur.[1]
 
Vorwurf 2: Die Frage nach der Moral

Ist Steuerhinterziehung moralisch vertretbar? Auf den ersten Blick natürlich nicht! Aus mikroökonomischer Sicht hingegen gibt es durchaus ein Argument, dass selbst die moralische Verwerflichkeit legitimiert. Stichwort „konfiskatorische Angst“.

Hat der Bürger nämlich berechtigten Grund zur Annahme, dass sein Vermögen in seinem Land aufgrund von Misswirtschaft, Korruption oder sonstigen Vergehen in Zukunft nicht mehr den heutigen Wert haben wird, ist es nichts als legitim, dass er diesem Staat sein Geld nicht mehr anvertrauen möchte. 

Beispiel Italien: Mittlerweile sollte auch dem hinterletzten Italiener klar sein, dass Korruption in der Regierung wohl kein Fremdwort darstellt. Warum um Himmels Willen sollte ich diesem Staat jetzt noch mein hart verdientes Geld abdrücken?

Oder anders gefragt: Wer investiert denn schon freiwillig in ein sinkendes Schiff?

Kommt noch dazu, dass die Grundlage, das Vertrauen zwischen Staat und Bürger, nicht mehr vorhanden ist. In Deutschland schauen die Bürger machtlos zu, wie sich ihre Politiker wieder und wieder mit kurzfristig gedachten „Lösungen“ in die nächste Amtsperiode schleppen. Ihr Geld wird in horrenden Mengen nach Griechenland geschaufelt.

Nochmal die Frage: Warum diesem Staat auch noch mein Geld abdrücken?

Fazit

Liebe Kollegen, nehmt euch lieber ein Beispiel an der Schweiz, anstatt uns mit Vorwürfen zu bombardieren. Die Möglichkeit, in der Schweiz Steuern hinterziehen zu können, ist nämlich ein Hauptpfeiler unseres Wohlstandes. Sie schützt uns Bürger vor unangemessenen Steuererhöhungen, vor politischer Willkür und nimmt eine wichtige regulatorische Funktion ein. 

Nehmen wir zum Abschluss noch Frankreich als Beispiel. Was die armen Franzosen dem Staat an Steuerabgaben leisten, ist langsam aber sicher eine Zumutung. Zum Beispiel liefert ein gut verdienender Franzose, mit 2 Millionen Einkommen, 75% seiner zweiten verdienten Million direkt ab. 75%! Dann kommen natürlich noch Erbschaftssteuern usw. dazu, aber diese Rechnung möchte man am liebsten gar nicht anstellen. Kein Wunder also, ziehen Promis wie Gérard Depardieu die Reissleine und wandern nach Russland aus. 

Würde man in der Schweiz die Steuern zur Schuldentilgung verdoppeln, weil die Politiker den Unterscheid zwischen Brutto und Netto immer noch nicht kennen, es würde einfach keiner mehr Steuern bezahlen. Punkt.Und das ist auch gut so!


[1] http://www.20min.ch/interaktiv/steueroasen/film.html