Montag, 26. August 2013

Tittenalarm: Brüste erobern den Strand!


Gleich links nebenan liegen Bert und Gundula. Sie kommen aus Deutschland. Alter? Nach Berts Bauch geurteilt müsste er etwa 45 sein, Gundulas Brüste sprechen da schon eine andere Sprache. Die werden die 50er-Barriere wohl oder übel schon überschritten haben. Das erkenne ich ziemlich genau, denn die gute Gundula präsentiert mir ihre Liebsten ja auch auf dem Silbertablett. Soweit so gut. Kein Grund zur Aufregung. Nun entdecke ich zwei Reihen weiter vorne in Richtung Meer eine Familie. Papa liest in einem Buch während sich Mama die Brüste eincremt. Die Tat vollbracht, macht Mama keinerlei Anstalten, sich ihr Bikini-Oberteil wieder zuzuschnüren. Stattdessen legt sie sich direkt in die Sonne. Soweit so Gut. Kein Grund zur Aufregung. Aufgeregt ist hingegen meine Blase, daher mache ich mich auf den Weg zur Toilette. Vorbei an hunderten von Liegestühlen tänzle ich über den brennend heissen Sand zum WC-Häuschen. Und dann fallen sie mir erst auf: Dort, eine junge Spanierin auf dem Weg ins Wasser. Oben ohne. Da drüben, es könnte vom Alter her glatt meine Schwester sein, barbusig in der Sonne. Vor mir die drei Freundinnen aus unserem Hotel, die ausser Strohhüten und Bikini-Tangas nicht mehr viel an Körperbekleidung zu bieten haben. Egal wohin mein Blick schweift, glänzende, junge Brüste stechen mir ins Auge!

Schon am ersten Strandtag musste ich erkennen: Der Oben-ohne-Kult scheint ungeahntes Ausmass angenommen zu haben! Nach eigenen Schätzungen war jede dritte Frau an besagtem Strand ohne Bikini-Oberteil unterwegs. Waren es früher vor allem einige wenige Damen der Kategorie 50+, die ihren der Erdanziehungskraft erlegenen Busen in die Sonne streckten, sind es heuer vor allem die 20 bis 35-Jährigen. 

„Seit wann dürfen Frauen in der Öffentlichkeit denn seelenruhig ihre Brüste präsentieren?“, fragte ich mich. Bei Oma Kowalskis hängenden Gärten war es mir früher ein Leichtes, ihre Freizügigkeit als „einmaliger Ausrutscher“, als „Ausnahme“ abzustempeln. Aber jetzt betrifft es mich plötzlich persönlich! Denn der Trend scheint in meine Altersgruppe übergeschwappt zu sein. 

Ich will mich ja nicht über nackte Brüste beschweren, was läge mir denn ferner, aber irgendwie wüsste ich schon gerne, was diese jungen Damen reitet, jedermann ihre Brüste zu präsentieren. Ist das überhaupt erlaubt? Warum tun die das? 

Zeit, der Sache auf den Grund zu gehen!

Fadenscheinige Argumente

Zuerst die Frage nach dem Warum. Warum präsentiert eine junge Frau der ganzen Welt ihren Busen? Bei der Internet-Recherche sind mir zwei Hauptgründe aufgefallen: Zum einen, das scheint mir der Hauptgrund zu sein, geht es um die gleichmässige Bräune. Bikini-Oberteile hinterlassen ja bekanntlich diese weissen, ach so scheusslichen Abdrücke auf den Rundungen. Iiiiiiiih! Zum anderen geht es um den Tragekomfort. Diese nassen Dreiecke fühlen sich beim Sonne tanken einfach unangenehm kalt an und, wenns dumm läuft, führen sogar zu einer Erkältung. Mitten im Sommer!

Zu letzterem Argument kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass sich meine Badehose nach dem Plantschen auch nicht sonderlich wärmer anfühlt. Ähnlich stelle ich mir die Situation in den noch enger anliegenden Bikini-Höschen vor. Trotzdem hänge ich meine Shorts nach dem Baden nicht gleich an den rostigen Sonnenschirm. Geschweige denn die Damen ihr Höschen. So wäre es bestimmt auch komfortabler, wenn man nicht extra vom Tisch aufstehen müsste, um zu rauchen, während der Sitznachbar noch am Essen ist. Trotzdem steht man auf, aus Anstand. Das Tragekomfort-Argument scheint mir daher so sinnvoll wie eine Gabel in der Suppe. 

Vermutlich ist es wieder einmal die Werbung, die uns glauben lässt, nur gleichmässig gebräunte Busen hätten eine Existenzberechtigung. Denn welche dieser Models in Katalogen, Werbungen und Fernsehen hat denn schon Sonnenabdrücke auf ihrem Körper? Aber was die Werbung propagiert, ist halt nun mal nicht immer die Wahrheit. Ihr Damen findet also, gleichmässig gebräunte Brüste sähen schöner aus? Finde ich nicht!

Sollten dies nun tatsächlich die beiden Hauptargumente sein, dann rechtfertigen sie das Busen-Blütteln meiner Meinung nach in keinster Weise.

Was sagt uns das Gesetzbuch?

Richtig zwingende Gründe finde ich also keine. Schauen wir einmal, ob es denn überhaupt erlaubt ist, in der Öffentlichkeit blank zu ziehen.

Das kommt ganz auf das Land darauf an. In den meisten östlichen Ländern jedenfalls ist das präsentieren der Brüste strengstens verboten. Gar das Tragen von Bikinis auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist untersagt. In Amerika sind es nur wenige Staaten, die den Oben-Ohne-Kult erlauben. In der Schweiz gibt es dafür kein explizites Verbot, jedoch kann eine barbusige Dame mitten in der Einkaufszone durchaus wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ angezeigt werden. Im Kanton Appenzell Innerrhoden gilt das Blütteln in der Öffentlichkeit seit 2009 als Offizialdelikt und wird als „öffentlich anstössiges, Sitte oder Anstand verletzendes Verhalten“ geahndet. Dies natürlich mit Blick auf die vielen Nacktwanderer, durchaus aber auch anderweitig anwendbar.

Was den Strand betrifft, gibt es an den meisten europäischen Badeorten natürlich Ausnahmen. Auch wenn nicht explizit erwähnt, so wird das „Oben-ohne-Blütteln“ vielerorts geduldet. Aber warum  „gibt es natürlich Ausnahmen“? Was ist daran so logisch? So natürlich? 

Ein Strand ist doch genauso öffentlich wie ein Kirchplatz oder eine Einkaufsmeile? Abgesehen von Privatstränden versteht sich, aber da können die Damen (und auch die Herren) von mir aus auch tun und lassen was sie wollen. Aber ein öffentlicher Strand ist nun mal öffentlich. Jetzt würde ich die Ausnahme ja noch verstehen, wenn es keine Alternativen gäbe. Aber um zu meinen eigenen Ferien zurückzukommen: Eingangs des Strandes wurden die Besucher auf einer grossen Tafel darauf aufmerksam gemacht, dass nur 800 Meter weiter links sich ein sogenannter „Nudist Beach“ befinden würde. Ein Strand also, an dem das Blütteln offiziell erlaubt ist, ja gar Voraussetzung fürs Sonne tanken. Und das ist weiss Gott keine Ausnahme. Solche Strände findet man zu tausenden in Europa!

Auch Engelchen und Teufelchen haben etwas dazu zu sagen

Trotzdem scheint das Gesetzbuch ziemlich auf Strand-Brüste zu stehen. So bleibt als letzte Richterliche-Instanz nur noch die Gesellschaft selbst übrig. Was meint denn die gängige Moral zu blanken Busen? Dazu gibt es höchst unterschiedliche Meinungen. Zum Beispiel meint „cubedriver“ im Forum auf „Planet-liebe.de“ folgendes:

„Für mich z. B. ist der nackte Anblick einiger Körperteile halt dem Partner vorbehalten, weils halt intim ist... Deswegen sollte nur ich das sehen und niemand sonst, der sich vielleicht noch dran aufgeilt, das fänd ich äußerst widerlich... „
Dagegen hat auf derselben Seite „User 44981“ aber etwas einzuwenden:

Nacktheit hat für mich einfach längst nicht immer und überall etwas mit Sex zu tun, sondern ist etwas völlig natürliches.
Irgendwelche Ansprüche, dass nur ich das Exklusivrecht besitze, meine Partnerin nackt zu sehen, sind mir völlig fremd.“

Die Trennung von Nacktheit und Sexualität. Dieser Gedanke scheint mir entscheidend zu sein, um zu klären, ob es denn anständig ist, sich in der Öffentlichkeit oben ohne zu präsentieren. Kann ich als Mann eine attraktive, meinem Geschmack entsprechende Frau, die seelenruhig ihre Brüste präsentiert, kurzum: mich optisch extrem anspricht, sexuell nicht anziehend finden? Bzw. kein sexuelles Bedürfnis verspüren? 

Zwischen Sitte und Natur

Die Antwort ist einfach: Ja, ich kann. Nur zu welchem Preis? Ein derartiger Anblick eines nackten Gegenübers hat sowohl bei Mann als auch bei Frau meist ein Feuerwerk an Bildern, Erinnerungen und Sehnsüchten im Kopf zur Folge. Man malt sich aus wies wäre, obs denn überhaupt klappen würde und wenn ja, wie? Problemlos integriert man das begehrte Objekt in sein persönliches Kopfkino. Diese kognitiven Abläufe haben meist auch physische Reaktionen zur Folge. Erhöhter Herzschlag, Anstieg des Adrenalinspiegels, Abenteuerlust und, ja meine lieben Damen, man glaubt es kaum, beim männlichen Geschlecht je nach Intensität des Kopfkinos eben auch ein Anschwellen des Geschlechtsorgans. So funktionieren wir halt nun mal. Nicht nur die „Grüsel“ und „Spanner“ unter uns, nein, so funktionieren wir (fast) alle und ich sehe auch überhaupt nichts Schlechtes oder Perverses daran. Das ist die Natur.

Jetzt kann man das als (geübter) Mann durchaus unterdrücken. Man sagt die Kopfkinovorstellung kurzerhand ab und schickt Adrenalin und Konsorte dorthin zurück, wo der Pfeffer wächst.

Das ging früher sogar ganz einfach, bei den höchstens fünf Busenpaaren, die man an so einem Strandtag zu Gesicht bekam. Von ihren Besitzerinnen sprach dann meist auch nur eine den persönlichen Geschmack an. Nur wie verhält es sich heute, wenn jede dritte Frau ihren Busen sonnt? 

In Gran Canaria lagen pro Tag geschätzte 2‘000 Menschen am Strand. Gehen wir mal davon aus, dass die Hälfte davon Frauen waren. Ein Drittel von 1'000 ergibt nach Adam Riese doch rund 300 barbusige Damen, von denen man jedoch nur circa einem Drittel auch tatsächlich begegnet. Von den verbleibenden 100 sind vielleicht 40 in irgendeiner Weise attraktiv für ein Mann meines Alters. Aufgrund der veränderten Altersstruktur der „Blüttlerfrauen“ doch ziemlich viele. Das wären bei einem durchschnittlichen Strandaufenthalt von acht Stunden immerhin sechs ansprechende Damen pro Stunde. Eine pro zehn Minuten. 

Ich muss also theoretisch alle zehn Minuten meinen, wohlgemerkt naturgegebenen, Sexualtrieb unterdrücken. Auch das ist möglich, muss sogar möglich sein, um in einer Gesellschaft funktionieren zu können. Aber muss das denn gleich inflationär geschehen? Natürlich sind wir Männer keine armen Dinger, die sich machtlos der Natur ergeben müssen und die jeder Anblick einer nackten Brust sexuell erregt. Wir sind keine nach weiblichem Fleisch lechzenden Tiere. Wir haben das im Griff. Nur wird dieses „Im Griff haben“ mit der Zunahme an optischen Reizen bestimmt nicht einfacher. „Selber schuld“, werden einige Damen nun entgegenhalten. Nein, es ist kein Verbrechen durch eine attraktive Frau erregt zu werden. Es ist hingegen unanständig das als wildfremde Frau in der Öffentlichkeit zu provozieren.

Die Brust zur Attraktion männlicher Partner

Nur um es ein für alle Mal klarzustellen: Evolutionsbiologen haben erkannt, dass die Hauptfunktion der weiblichen Brust nicht mehr zwingend das Füttern und Stillen des Nachwuchses ist, sondern die Attraktion männlicher Partner. So gelten Brüste aus Sicht des Mannes als besonderer Indikator für die „Fitness“ einer Frau. Ganz im Stile von „Hey, schau mal, meine Wirbelsäule vermag sogar solch grosse Brüste zu tragen, die nebenbei auch noch aus sehr energieaufwändigem Fettgewebe bestehen. Wäre so eine „fitte“ Frau nicht was für dich?“. Nacktheit ist aus evolutionsbiologischer Sicht eben nicht einfach nur Nacktheit. Und nackte Brüste nicht einfach nur nackte Brüste, sondern haben eine Funktion (Wer sich näher dafür interessiert, dem empfehle ich das Buch „Der Busen“ von Florence Williams).

Deshalb werde ich mit einer nackten Brust auch in Zukunft mehrheitlich etwas Sexuelles verbinden. Zumindest dort, wo es angebracht ist (dass es dies beim Anblick der mütterlichen Brust natürlich nicht ist, versteht sich von selbst). 

Vielleicht auch einfach deshalb, weil ich mir diesen Zauber, den für mich eine Brust umhüllt, nicht von irgendwelchen emanzipierten Theorien um „Glüschtler“ und „sein Ding nicht im Griff habenden Spannern“ kaputt machen lassen will. Ich bin gerne ein Mann und stehe zu meiner Natur. Ich lasse mir die Freude an der weiblichen Brust nicht von „vernünftigen“ Dummschwätzern abtrainieren, die es zum Wohle der unfairen Gesellschaft natürlich begrüssen, dass jede Frau das Recht hat, ihren Busen der Welt zu präsentieren und es am Manne liege, diesen Reizen gefälligst zu widerstehen. 

Nein, ich möchte eine schöne Brust attraktiv und erregend finden dürfen!

Deshalb, liebe Damen: Auch wenn es rechtlich geduldet wird und für euch optisch ansprechender erscheinen mag. Auch wenn es vielleicht ein klitzekleinwenig angenehmer zu tragen (oder eben nicht zu tragen) ist. Stoppt diesen Trend an öffentlichen Stränden und kehrt zurück zum altehrwürdigen Bikini-Zweiteiler, der sowohl eure primären wie auch eure sekundären Geschlechtsteiler bedeckt. Denn für euch „Blüttler“ (wertungsfrei!), die ihr aus Leidenschaft oder sonstigen Gründen euch lieber nackt sonnt, gibt es weiss Gott genug FKK-Zonen, in denen ihr euch unter euresgleichen bräunen könnt, ohne damit irgendjemanden zu belästigen. Ich mag es nicht, wenn mir nackte Brüste inflationär aufs Auge gedrückt werden! 

Vielen Dank, ich werde euch lieben dafür!

Freitag, 3. Mai 2013

Bankgeheimnis: Ein Messer ist noch lange keine Mordwaffe

Man kann es fast nicht mehr hören, dieses „Bankgeheimnis“. Überall und immer wird von diesem „Ding“ gesprochen. Doch was zum Geier ist das überhaupt? Und wieso sind denn plötzlich alle so empört ob unserer Gesetzgebung? Ein Versuch der Klärung.


Was man grundlegend Wissen muss

Zwei Dinge, die wir im Voraus klären müssen: Zum einen die Frage, was denn das Bankgeheimnis überhaupt ist und zweitens den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Erstens: Das Bankgeheimnis wurde 1930 in die Schweizer Gesetzgebung aufgenommen. Es ist mit der Schweigepflicht für Ärzte und Rechtsanwälte zu vergleichen - einfach für Bankangestellte. Diese werden nämlich dazu verpflichtet, Informationen, die sie in Bankgeschäften erfahren, nicht an Dritte weiterzugeben. Praktisch jedes Land besitzt eine Art Bankgeheimnis, nur halt in unterschiedlicher Form.

Zweitens: Steuerhinterziehung ist nicht dasselbe wie Steuerbetrug. Wer Steuern hinterzieht, der gibt auf seiner Steuererklärung nicht alle seine Einkommens- und Vermögensteile an. Zum Beispiel verheimlicht er dem Steueramt sein Konto bei der UBS. Er gibt also zu wenig Vermögen an und bezahlt deshalb auch weniger Vermögenssteuern. Im Unterschied zu den meisten unserer Nachbarstaaten wird dieses Vorgehen in der Schweiz nicht strafrechtlich verfolgt. Es ist zwar nicht legal, wer auffliegt, bezahlt eine Nachsteuer und Busse, wird aber weiter nicht strafbar. 

Davon unterscheidet sich der Steuerbetrug, der sehr wohl strafrechtlich verfolgt wird. Steuerbetrug wäre zum Beispiel, wenn jemand bewusst eine Bilanz- oder Erfolgsrechnung oder einen Lohnausweis fälscht, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Das Problem: Schweizer Banken dürfen ausschliesslich Daten an Behörden weitergeben, wenn ein Zusammenhang zu einer strafbaren Tat nachgewiesen werden kann. Sprich wenn es um Terrorfinanzierung, Geldwäscherei oder eben auch Steuerbetrug geht. Klopft die Steuerbehörde wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung an, darf die Bank keine Auskunft geben, weil dies in der Schweiz eben nicht strafbar ist.

Was stört die anderen an unserem Bankgeheimnis?

Da das Schweizer Bankgeheimnis nicht nur für uns, sondern auch für ausländische Kunden gilt, gibt die Schweiz natürlich auch keine Bankdaten an ausländische Behörden weiter. Einige nutzen dies, um in ihrem Heimatland Steuern zu hinterziehen. 

Allein den USA gehen durch Steuerflüchtige pro Jahr rund 100 Milliarden Dollar (!!) an Steuereinahmen verloren. Ähnliche Beträge schätzt man für Deutschland oder Frankreich. 

Weiter wird uns vorgeworfen, mit dem Bankgeheimnis die moralisch verwerfliche Handlung des Steuerhinterziehens gutzuheissen, ja gar zu fördern. 

Zum einen also der wirtschaftliche Aspekt durch Steuerausfälle in den jeweiligen Ländern, und anderseits die Frage nach der Moral.

Warum funktioniert das System in der Schweiz?

Wenn doch jeder beinahe beliebig Steuern hinterziehen kann, warum funktioniert das System in der Schweiz denn trotzdem?

Die Antwort lautet: Vertrauen und Steuerehrlichkeit. Der Schweizer Staat geht grundsätzlich davon aus, dass seine Bürger nach bestem Wissen und Gewissen Steuern bezahlen. Je mehr Vertrauen der Bürger vom Staat erhält, desto höher ist seine Steuermoral. Und je höher diese Steuermoral, desto höher sind die Steuereinahmen für den Staat. So einfach ist das. 

Solange die Gegenleistung des Staates stimmt, bezahlt man auch „gerne“ Steuern. Dies sind beispielsweise ein funktionierender Rechtsstaat, eine intakte Infrastruktur, ein hochstehendes Bildungsangebot usw. Auf diese Leistungen des Staates hat man in der Schweiz mit zahlreichen Abstimmungen direkten Einfluss.

Grundlage dieses Vertrauens ist also die direkte Demokratie.

Was kann nun die Schweiz den Vorwürfen entgegenhalten?

Vorwurf 1: Wirtschaftlicher Schaden für die betroffenen Länder

Wie sagt man so schön: Ein Messer ist ein Messer. Man könnte es zum Brotschneiden verwenden. Man könnte es aber auch als Mordwaffe benutzen. Wie man es verwendet, ist Sache des Anwenders.

So ist auch das Schweizer Bankgeheimnis kein „Steuerhinterziehungsgesetz“ per se. Staaten wie Deutschland würden sich lieber einmal fragen, warum ihnen denn die Steuerzahler "davonlaufen". Die werden schon ihre Gründe haben, warum sie dem Staat ihr Geld nicht mehr geben wollen. 

Weiter muss man sich vom Gedanken lösen, dass die Schweiz die einzige Steueroase der Welt sei. Manchmal könnte man meinen, das ganze Wohl von Deutschland oder der USA hänge von den in der Schweiz gelagerten Vermögen ab. Eins ist aber klar: Würde das Schweizer Bankgeheimnis aufgelöst, es stünden zig Staaten bereit, die die abwandernden Steuerflüchtlinge mit Handkuss bei sich aufnehmen würden. Man denke nur an die zahlreichen Karibikstaaten mit ihren abenteuerlichen Steuergesetzen oder Singapur.[1]
 
Vorwurf 2: Die Frage nach der Moral

Ist Steuerhinterziehung moralisch vertretbar? Auf den ersten Blick natürlich nicht! Aus mikroökonomischer Sicht hingegen gibt es durchaus ein Argument, dass selbst die moralische Verwerflichkeit legitimiert. Stichwort „konfiskatorische Angst“.

Hat der Bürger nämlich berechtigten Grund zur Annahme, dass sein Vermögen in seinem Land aufgrund von Misswirtschaft, Korruption oder sonstigen Vergehen in Zukunft nicht mehr den heutigen Wert haben wird, ist es nichts als legitim, dass er diesem Staat sein Geld nicht mehr anvertrauen möchte. 

Beispiel Italien: Mittlerweile sollte auch dem hinterletzten Italiener klar sein, dass Korruption in der Regierung wohl kein Fremdwort darstellt. Warum um Himmels Willen sollte ich diesem Staat jetzt noch mein hart verdientes Geld abdrücken?

Oder anders gefragt: Wer investiert denn schon freiwillig in ein sinkendes Schiff?

Kommt noch dazu, dass die Grundlage, das Vertrauen zwischen Staat und Bürger, nicht mehr vorhanden ist. In Deutschland schauen die Bürger machtlos zu, wie sich ihre Politiker wieder und wieder mit kurzfristig gedachten „Lösungen“ in die nächste Amtsperiode schleppen. Ihr Geld wird in horrenden Mengen nach Griechenland geschaufelt.

Nochmal die Frage: Warum diesem Staat auch noch mein Geld abdrücken?

Fazit

Liebe Kollegen, nehmt euch lieber ein Beispiel an der Schweiz, anstatt uns mit Vorwürfen zu bombardieren. Die Möglichkeit, in der Schweiz Steuern hinterziehen zu können, ist nämlich ein Hauptpfeiler unseres Wohlstandes. Sie schützt uns Bürger vor unangemessenen Steuererhöhungen, vor politischer Willkür und nimmt eine wichtige regulatorische Funktion ein. 

Nehmen wir zum Abschluss noch Frankreich als Beispiel. Was die armen Franzosen dem Staat an Steuerabgaben leisten, ist langsam aber sicher eine Zumutung. Zum Beispiel liefert ein gut verdienender Franzose, mit 2 Millionen Einkommen, 75% seiner zweiten verdienten Million direkt ab. 75%! Dann kommen natürlich noch Erbschaftssteuern usw. dazu, aber diese Rechnung möchte man am liebsten gar nicht anstellen. Kein Wunder also, ziehen Promis wie Gérard Depardieu die Reissleine und wandern nach Russland aus. 

Würde man in der Schweiz die Steuern zur Schuldentilgung verdoppeln, weil die Politiker den Unterscheid zwischen Brutto und Netto immer noch nicht kennen, es würde einfach keiner mehr Steuern bezahlen. Punkt.Und das ist auch gut so!


[1] http://www.20min.ch/interaktiv/steueroasen/film.html